Hinweis: personenbezogene Sachkundeanerkennung
F05010504• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 12 f. SüwVO; § 61 WHG
Formularangaben
Die Sachkundeanerkennung erfolgt personenbezogen und bleibt bei einem Wechsel der Firmenzugehörigkeit erhalten. Daher müssen wir Sie auch unternehmensunabhängig erreichen können.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden