Nachweis über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes
F05010672• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 22 - §24 BauPrüfVO
Formularangaben
Nachweis über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes
Technische Beschreibung
Bitte laden Sie an dieser Stelle den Nachweis in Form von Ablichtungen der Urkunde von der Ingenieurkammer-Bau NRW oder der Architektenkammer NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes hoch.
Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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