Nachweis über den Abschluss eines Studiengangs
F05010673• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 22 BauPrüfVO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Bitte laden Sie an dieser Stelle den Nachweis in Form von Diplom- oder Bachelor- und Masterurkunde über den Abschluss eines Studiengangs der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule oder über den Abschluss der Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bzw. der Befähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes und zusätzlich ausreichende Kenntnisse für die Wahrnehmung dieser Aufgabe hoch.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden