Angabe zum Aufenthaltsrecht (Einbürgerung)
F05011818• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §10 (1) Satz 1 Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Formularangaben
Eingabe: Welchen der folgenden Aufenthaltstitel haben Sie/hat die betroffene Person?
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Angaben der betroffenen Person zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Angaben der betroffenen Person zum Aufenthaltsrecht in Deutschland
Eingabe: Freizügigkeitsberechtigt sind Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz, denn sie brauchen keine gesonderte Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der für Bürger aus Staaten gilt, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. EWR-Bürger und ihre Familienangehörige erwerben nach einer gewissen Zeit ein Daueraufenthaltsrecht. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist möglich.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland geltenden Aufenthaltsgesetz. Sie wird zweckgebunden und befristet an Drittstaatsangehörige erteilt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
inaktive Felder ausgetauscht, fachlichen Ersteller korrigiert, Codelistenversionformate teils angepasst, QS-Fehler bezüglich Regeln behoben