Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Angabe zum Aufenthaltsrecht (Einbürgerung)

F05011818 Version 0.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §10 (1) Satz 1 Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Welchen der folgenden Aufenthaltstitel haben Sie/hat die betroffene Person?
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Angaben der betroffenen Person zum Aufenthaltsrecht in Deutschland

Hilfetext

Eingabe: Freizügigkeitsberechtigt sind Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz, denn sie brauchen keine gesonderte Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der für Bürger aus Staaten gilt, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. EWR-Bürger und ihre Familienangehörige erwerben nach einer gewissen Zeit ein Daueraufenthaltsrecht. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist möglich. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland geltenden Aufenthaltsgesetz. Sie wird zweckgebunden und befristet an Drittstaatsangehörige erteilt.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


inaktive Felder ausgetauscht, fachlichen Ersteller korrigiert, Codelistenversionformate teils angepasst, QS-Fehler bezüglich Regeln behoben