Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
F05011826• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 11 GFABPrV
Formularangaben
Eingabe: Haben Sie bereits eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung bzw. einem Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt?
Ausgabe: Teilnahme an einer Prüfung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Ausgabe: Teilnahme an einer Prüfung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden