Ehepartner soll miteingebürgert werden (Einbürgerung)
F05012118• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §10 (2) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Formularangaben
Eingabe: Wenn der Ehepartner miteingebürgert werden soll, muss der Ehepartner zusätzlich einen eigenen Antrag stellen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
methodische Freigabe durch Baustein