Kind miteinbürgern (Einbürgerung)
F05012120• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §9 (1) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Formularangaben
Soll das Kind mit eingebürgert werden?
Ein Kind ab dem vollendeten 16. Lebensjahr muss zusätzlich einen eigenen Antrag stellen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
methodische Freigabe durch Baustein