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Kind miteinbürgern (Einbürgerung)

F05012120 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §9 (1) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Das Kind soll miteingebürgert werden

Hilfetext

Soll das Kind mit eingebürgert werden? Ein Kind ab dem vollendeten 16. Lebensjahr muss zusätzlich einen eigenen Antrag stellen

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


methodische Freigabe durch Baustein