Hinweistext Antragstellung
F05012122• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- 1.3 Ausführungserlass zum Staatsangehörigkeitsrecht NRW vom 20.11.2015;
Formularangaben
Sie können Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit einbürgern. Ein Kind ab dem vollendeten 16. Lebensjahr muss zusätzlich einen eigenen Antrag stellen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
inaktive Felder ausgetauscht, fachlichen Ersteller korrigiert, Codelistenversionformate teils angepasst, QS-Fehler bezüglich Regeln behoben