Zuständige Stelle
F05012565• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §5 Abs. 2 BauPrüfVO i.V.m. §9 Abs. 4-6 Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung - BbgBauPrüfV
Formularangaben
Eingabe: Welche zuständige Stelle hat die Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit erteilt?
Ausgabe: Zuständige Stelle
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden