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Objektort

F05012681 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Angabe der für den angedachten Objektort zuständigen Bewilligungsbehörde.

Handlungsgrundlage


  • WFNG NRW §1-45

Gültig ab

29.03.2023

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Der von Ihnen angedachte Objektort, liegt im Bereich der folgenden Bewilligungsbehörde:

Hilfetext

Eingabe: Bitte geben Sie die für Ihr beschriebenes Objekt zuständige Bewilligungsbehörde an. Die zuständige Bewilligungsbehörde können Sie unter folgendem Link suchen: https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/bewilligungsbehoerde/
Ausgabe: Ausgabe der zuständigen Behörde basierend auf dem Objektort

Feldart

input

Inhalt

Der von Ihnen angedachte Objektort, liegt im Bereich der folgenden Bewilligungsbehörde:

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


Der von Ihnen angedachte Objektort, liegt im Bereich der folgenden Bewilligungsbehörde:

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden