Bisheriger Unfallversicherungsträger
F05014572• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 GewAnzV
Formularangaben
Eingabe: Machen Sie keine Angabe bei einer Neugründung.
Falls der Versicherungsträger unbekannt ist, tragen Sie "nicht bekannt" ein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden