Einführungstext Gründungsstipendium
F05015086• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- SGV NRW LHO §23 SGV NRW LHO §44 Gewerbeordnung §14
Formularangaben
Das Gründungsstipendium NRW eröffnet die Chance, Ihre innovative Geschäftsidee auf den Weg zu bringen und in die Gründerszene Ihrer Region einzusteigen. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt jede/jeden Gründer:in, die/der vor oder am Anfang der Existenzgründung steht, mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.200 Euro für maximal ein Jahr, um den Start in die Welt der Entrepreneure zu erleichtern. Für Frauen kann das Stipendium bei der Geburt eines Kindes im Förderzeitraum einmalig um drei Monate verlängert werden. Erziehungsberechtigte können das Stipendium während des Bezugs von Elterngeld um bis zu 12 Monate unterbrechen. Darüber hinaus erhalten Sie die Gelegenheit, sich in Gründungsnetzwerken auszutauschen und sich durch individuelles Coaching begleiten zu lassen. Bei offenen Fragen, z.B. zu Teamförderungen, beachten Sie bitte unsere FAQ [https://www.gruenderstipendium.nrw/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/E4C7C9553BD26986E0537E695E86736F/current/document/GruenderstipendiumNRW_faq_final.pdf].
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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