Infotext Zurücküberweisung zu viel ausgezahlte Mittel Begründung
F05015291• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
-
SGV NRW LHO §23
SGV NRW LHO §44
Formularangaben
Der genaue Betrag und die Bankdaten werden in Rücksprache mit dem PtJ festgelegt.
Der genaue Betrag und die Bankdaten werden in Rücksprache mit dem PtJ festgelegt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden