SC - FK_T
F06000103• Version 0.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Fahrerlaubnisklasse T
Handlungsgrundlage
- § 6 (1) Einteilung der Fahrerlaubnisklassen FeV
Formularangaben
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
mit jeweils weiteren Beschränkungen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Freigabeversion BRed