Inhalt
Definition
Nachweis der Diebstahlanzeige.
Handlungsgrundlage
-
§ 4 Abs. 4 Punkt 2 FPersV
Formularangaben
Im Diebstahlfall ist eine Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen.
Eingabe: Fügen Sie die Diebstahlanzeige, eine Kopie ist ausreichend, hinzu.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Freigabeversion BRed