Betroffenes Flurstück
F07001639• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Der Begriff Flurstück (auch als Katasterparzelle oder früher als Parzelle bekannt) stammt aus dem Baurecht. Er beschreibt die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters und bezeichnet damit einen amtlich vermessenen und in der Regel örtlich vermarkten Teil der Erdoberfläche, der in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen wird.
Handlungsgrundlage
- § 76 (1, 3) BBergG
Formularangaben
Eingabe: Wenn Sie für einen gesamten Flur Einsichtnahme wünschen, müssen Sie keine Angaben machen. Sollten mehrere Flurstücke betroffen sein, geben Sie alle betroffenen Flurstücke an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden