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Betroffenes Flurstück

F07001639 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Der Begriff Flurstück (auch als Katasterparzelle oder früher als Parzelle bekannt) stammt aus dem Baurecht. Er beschreibt die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters und bezeichnet damit einen amtlich vermessenen und in der Regel örtlich vermarkten Teil der Erdoberfläche, der in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen wird.

Handlungsgrundlage


  • § 76 (1, 3) BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Betroffenes Flurstück

Hilfetext

Eingabe: Wenn Sie für einen gesamten Flur Einsichtnahme wünschen, müssen Sie keine Angaben machen. Sollten mehrere Flurstücke betroffen sein, geben Sie alle betroffenen Flurstücke an.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden