Brandschutzplan
F17001597• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 3 BBergG; § 3 (1) ABBergV i.V.m. Anhang 1 Nr. 1.4 ABBergV
Formularangaben
Eingabe: Ist ein Brandschutzplan erforderlich?
Ausgabe: Erforderlichkeit eines Brandschutzplans
Ausgabe: Erforderlichkeit eines Brandschutzplans
Eingabe: Wenn Sie als Gefährdung Brandgefahr ermittelt haben, sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz gegen den Ausbruch und die Ausbreitung von Bränden zu treffen. Für den Brandfall ist eine schnelle und wirksame Brandbekämpfung zu gewährleisten.
Sie haben über die Maßnahmen und Einrichtungen einen Brandschutzplan aufzustellen und müssen diesen aktuell und im Betrieb verfügbar halten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden