Erwartung gemeinschädlicher Einwirkungen
F17002034• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 9 BBergG
Formularangaben
Eingabe: Werden gemeinschädliche Einwirkungen erwartet?
Ausgabe: Es werden gemeinschädliche Einwirkungen erwartet.
Ausgabe: Es werden gemeinschädliche Einwirkungen erwartet.
Eingabe: Werden durch das Vorhaben zum Beispiel großflächige Grundwasserabsenkungen verursacht oder wichtige Versorgungseinrichtungen abgeschnitten?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden