Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
-
§70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Formularangaben
Genehmigungsnummer eingeben
ggf mehfach; falls vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachliche Freigabe + Nachrichtenkopf aus NRW eingefügt.