Der Veranstaltungsort befindet sich außerdem an, in oder auf einem Gewässer.
F17006001• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
-
§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
Formularangaben
Der Veranstaltungsort befindet sich außerdem an, in oder auf einem Gewässer.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
für Migration