Zustimmung für Nutzung von Privatflächen
F17006105• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
Formularangaben
Wenn die Veranstaltung auf einer Privatfläche stattfindet benötigen Sie die Zustimmung der Grundeigentümerin oder des -eigentümers.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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