Beschreibung Art der Verwendung von Biozidprodukten
F17006216• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §15c Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV);Anhang I, Nr. 4.4, Absatz 1, Satz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Formularangaben
Für welche Art der Verwendung von Biozidprodukten möchten Sie die Anerkennung Ihres Lehrgangs beantragen?
Hierbei kann es sich beispielsweise um Lehrgänge für die Durchführung von Begasungen oder auch zur Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln, Holzschutzmitteln oder Desinfektionsmitteln handeln.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24