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Beschreibung Art der Verwendung von Biozidprodukten

F17006216 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §15c Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV);Anhang I, Nr. 4.4, Absatz 1, Satz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Für welche Art der Verwendung von Biozidprodukten möchten Sie die Anerkennung Ihres Lehrgangs beantragen?

Hilfetext

Hierbei kann es sich beispielsweise um Lehrgänge für die Durchführung von Begasungen oder auch zur Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln, Holzschutzmitteln oder Desinfektionsmitteln handeln.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24