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Zeitdauer des emissionsverursachenden Vorganges (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007089 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zeitdauer des emissionsverursachenden Vorganges

Hilfetext

Die Zeitangabe ist von erheblicher Bedeutung bei Saison- und Schichtbetrieben, weil die auftretenden Emissionen bestimmten Zeiten zugeordnet werden können. Eine solche Zuordnung kann auch für solche Betriebe erforderlich sein, die sonst tages- oder jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen sind.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2022-11-15