Höhen [m] - über Erdboden (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007111• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Als geometrische Höhe wird bei Punktquellen bzw. Flächenquellen die Höhe der Austrittsfläche über dem Erdboden in Metern angegeben. Ist dieser Wert bei Flächenquellen nicht konstant (z. B. bei Halden), so wird der arithmetische Mittelwert zwischen dem größten und kleinsten Wert eingetragen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-15