Maximale Lagermengen - gefährlicher Abfall [t] (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007340• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Die Spalten Lagermengen enthalten die beantragten maximalen Lagermengen. Die Spalten gefährl. Abfall und nicht gefährl. Abfall sind gegeneinander verriegelt. Abhängig davon, ob in Spalte Bezeichnung ein gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall angegeben wurde, ist auch nur in der jeweiligen Spalte ein Eintrag zur Lagermenge möglich. Die Unterscheidung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen ermöglicht eine einfache Kontrolle im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen der Nr. 8.12 in Anhang 1 der 4. BImSchV, indem diese Angaben automatisch im Feld "Genehmigte Lagermenge" aufsummiert werden. (Hinweis: Eine Unterscheidung zwischen "fixen" und "variablen" Lagermengen gibt es in Schleswig-Holstein nicht. Deshalb sind die Angaben unter "Summe der fixen Lagermengen" unbeachtlich).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-15