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Maximale Lagermengen - gefährlicher Abfall [t] (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007340 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Maximale Lagermengen - gefährlicher Abfall [t]

Hilfetext

Die Spalten Lagermengen enthalten die beantragten maximalen Lagermengen. Die Spalten gefährl. Abfall und nicht gefährl. Abfall sind gegeneinander verriegelt. Abhängig davon, ob in Spalte Bezeichnung ein gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall angegeben wurde, ist auch nur in der jeweiligen Spalte ein Eintrag zur Lagermenge möglich. Die Unterscheidung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen ermöglicht eine einfache Kontrolle im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen der Nr. 8.12 in Anhang 1 der 4. BImSchV, indem diese Angaben automatisch im Feld "Genehmigte Lagermenge" aufsummiert werden. (Hinweis: Eine Unterscheidung zwischen "fixen" und "variablen" Lagermengen gibt es in Schleswig-Holstein nicht. Deshalb sind die Angaben unter "Summe der fixen Lagermengen" unbeachtlich).

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num

Präzisierung

{"minValue":"0"}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2022-11-15