Maximal zu berücksichtigende Löschwassermenge - Erläuterung (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007514• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Die Berechnung der notwendigen Löschwasser-Rückhaltevolumina hat nach den Anlagen 1 und 2 zur TRbF 100 oder nach der Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie ? LöRüRL) zu erfolgen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24