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Maximal zu berücksichtigende Löschwassermenge - Erläuterung (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007514 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Maximal zu berücksichtigende Löschwassermenge - Erläuterung der Berechnung

Hilfetext

Die Berechnung der notwendigen Löschwasser-Rückhaltevolumina hat nach den Anlagen 1 und 2 zur TRbF 100 oder nach der Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie ? LöRüRL) zu erfolgen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24