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Begründung, sofern Stoff als nicht relevant für den AZB angesehen wird (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007639 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Begründung, sofern Stoff als nicht relevant für den AZB angesehen wird

Hilfetext

Ausführliche Begründungen ösind im Kapitel "Sonstiges" aufzuführen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24