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BER Ausnahmen nach LFischO

F17008444 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Codeliste je Bundesland / Abhängig von ARS, bzw. PLZ anzeigen

Handlungsgrundlage


  • § 8 Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Auswahl je Bundesland abhängig von Codeliste.z.B. Angaben zu Ausnahmen: von Mindestmaßen; von Schonzeiten; vom Fischfang mit lebendem Köderfisch;

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2022-11-22