Durchführung im amtlichen oder privaten Auftrag
F17008455• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
im amtlichen Auftrag (= ohne Verwaltungsgebühr), im privaten Auftrag (= Verwaltungsgebühr ist zu erheben)
Handlungsgrundlage
- § 13 Absatz 3 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO)
Formularangaben
Eingabe: ja = im amtlichen Auftrag (ohne Verwaltungsgebühr)
nein = im privaten Auftrag (Verwaltungsgebühr zu erheben)
Regel:
bei folgenden BL als verpflichtende Auswahl (1:1) anzeigen: Wenn F17008389 = HE, SH, TH
bei folgenden BL nicht anzeigen: Wenn F17008389 = BER, BB, MV, NRW
Ausgabe: ja = im amtlichen Auftrag (ohne Verwaltungsgebühr) nein = im privaten Auftrag (Verwaltungsgebühr zu erheben)
Ausgabe: ja = im amtlichen Auftrag (ohne Verwaltungsgebühr) nein = im privaten Auftrag (Verwaltungsgebühr zu erheben)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-04-20