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Durchführung im amtlichen oder privaten Auftrag

F17008455 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


im amtlichen Auftrag (= ohne Verwaltungsgebühr), im privaten Auftrag (= Verwaltungsgebühr ist zu erheben)

Handlungsgrundlage


  • § 13 Absatz 3 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: ja = im amtlichen Auftrag (ohne Verwaltungsgebühr) nein = im privaten Auftrag (Verwaltungsgebühr zu erheben) Regel: bei folgenden BL als verpflichtende Auswahl (1:1) anzeigen: Wenn F17008389 = HE, SH, TH bei folgenden BL nicht anzeigen: Wenn F17008389 = BER, BB, MV, NRW
Ausgabe: ja = im amtlichen Auftrag (ohne Verwaltungsgebühr) nein = im privaten Auftrag (Verwaltungsgebühr zu erheben)

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-04-20