privater Auftrag?
F17010528• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wenn es sich um keinen privaten Auftrag handelt (Wahrheitswert = "nein"), dann handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag.
Handlungsgrundlage
- § 6 Binnenfischereiverordnung (BiFVO);§ 8 Küstenfischereiverordnung (KüFVO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-19