Sammlung erfolgt flächendeckend in Bundesland XX?
F17010892• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wenn nicht flächendeckend gesammelt wird, müssen Angaben zum Bezirk oder Stadtteil gemacht werden.
Handlungsgrundlage
- § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-23