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Antragsteller Pflegeberufe

G00001742 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Beim Antragssteller handelt es sich um eine natürliche Person, die einen Antrag stellt oder einbringt.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1, 2 PflBG; § 17 (2) Nr. 1 BQFG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Informationen zur antragstellenden Person

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


-

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fachlich freigegebene Version