Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung
G03004253• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- § 152 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 2 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Neunten und des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB IX/XII)
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