Angaben zu der Beschwerde über den Sozialversicherungsträger (SvT)
G03004586• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VGA), §§ 87-89 und §§ 90, 90a, 98 Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV)
Formularangaben
Eingabe: Machen Sie Angaben zu der Beschwerde über den Sozialversicherungsträger
Ausgabe: Diese Gruppe enthält Angaben zu der Beschwerde über den Sozialversicherungsträger
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Gruppenart
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Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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