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Angaben zu der Beschwerde über den Sozialversicherungsträger (SvT)

G03004586 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 1 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VGA), §§ 87-89 und §§ 90, 90a, 98 Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Machen Sie Angaben zu der Beschwerde über den Sozialversicherungsträger
Ausgabe: Diese Gruppe enthält Angaben zu der Beschwerde über den Sozialversicherungsträger

Hilfetext

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Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden