Angaben zu Übertragungsverträgen (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts)
G03004974• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §528 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§20 und 21 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
Formularangaben
Eingabe: Im weiterführenden sind sämtliche Übertragungsverträge der betroffenen Person zu erfassen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden