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Angaben zur antragstellenden Person (Nutzungsrecht Grabstelle Erwerb)

G03005110 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 12 bis 14, 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG); § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG); § 15 Abs. 1 Friedhofssatzung Heemsen

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Machen Sie Angaben zur antragstellenden Person.
Ausgabe: In diesem Abschnitt werden Angaben zur antragstellenden Person gemacht.

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden