Angaben zu den explosionsgefährlichen Stoffen
G05004379• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 27 SprengG
Formularangaben
Eingabe: Machen Sie nachfolgend Angaben zu den explosionsgefährlichen Stoffen.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Angaben zu den explosionsgefährlichen Stoffen.
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Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachliche Freigabe vom 07.09.2022