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Angaben zu Räumlichkeiten (biologische Arbeitsstoffe)

G05005516 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Bitte machen Sie Angaben zu den Räumlichkeiten:
Ausgabe: Angaben zu den Räumlichkeiten

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Durch Klicken des Buttons „Bearbeiten“ können Sie Ihre bereits gespeicherten Einträge jederzeit überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Über den Button „Weitere Räumlichkeiten hinzufügen“ können Sie zusätzliche Räumlichkeiten eintragen.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden