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Ermittlungsverfahren

G05007559 Version 0.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Ein konkretes Ermittlungsverfahren

Handlungsgrundlage


  • §12a (3) und (4) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ermittlungsverfahren

Hilfetext

Eingabe: Angaben zum Ermittlungsverfahren sind nicht verpflichtend.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


inaktive Felder ausgetauscht, fachlichen Ersteller korrigiert, Codelistenversionformate teils angepasst, QS-Fehler bezüglich Regeln behoben