Juristische Person (Gesetzlicher Vertreter)
G05007682• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 12, 14, 16 VwVfG; §8 (1) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG); §9 (1) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG); §10 (1) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Formularangaben
Eingabe: Machen Sie Angaben zur juristischen Person, für die den Antrag gestellt wird.
Ausgabe: Diese Gruppe enthält Informationen zur juristischen Person, für die den Antrag gestellt wird.
Ausgabe: Diese Gruppe enthält Informationen zur juristischen Person, für die den Antrag gestellt wird.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
inaktive Felder ausgetauscht, fachlichen Ersteller korrigiert, Codelistenversionformate teils angepasst, QS-Fehler bezüglich Regeln behoben