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Anlagen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung

G13000252 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Anlagen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung

Handlungsgrundlage


  • § 7 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anlagen

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fehlerbehebung