Erfüllung der Anforderungen aus § 52 GEG (Bestandsgebäude)
G13000404• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 52 GEG
Formularangaben
Die Anforderungen aus § 52 GEG (Nutzung erneuerbarer Energien bei bestehenden öffentlichen Gebäuden) erfolgt durch Nutzung von erneuerbaren Energien bzw. Ersatzmaßnahmen gemäß GEG:
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Version vor meth. QS