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Erfüllung der Anforderungen aus § 52 GEG (Bestandsgebäude)

G13000404 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 52 GEG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Die Anforderungen aus § 52 GEG (Nutzung erneuerbarer Energien bei bestehenden öffentlichen Gebäuden) erfolgt durch Nutzung von erneuerbaren Energien bzw. Ersatzmaßnahmen gemäß GEG:

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Version vor meth. QS