Anlagen Baubeginnsanzeige
G13001160• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §14 Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung -BauVorlVO M-V)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Hier sind die Anlagen bzw. Verweise auf solche Anlagen beizufügen, die die Bauaufsichtsbehörde für Prüfung und Entscheidung benötigt. Dies sind beispielsweise 'Nachweise vor Baubeginn', soweit sie bei der Erteilung der Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde als Auflage genannt worden sind.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Aktualisierung XBau 2.3