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Begründung Gehobene Erlaubnis

G17001277 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 15 (1) S. 1 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Begründung für die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis

Hilfetext

Eingabe: Es muss begründet werden, warum ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse der einleitenden Person besteht, dass die Erlaubnis als gehobene Erlaubnis erteilt wird.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden