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Ggf. weitere Zeiträume des Fischfangs angeben

G17002084 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Gibt den Anfang und das Ende eines Zeitraums an.

Handlungsgrundlage


  • § 31 Abs. 3 Landesfischereigesetz (LFischG) ; § 6 Binnenfischereiverordnung (BiFVO); § 8 Küstenfischereiverordnung (KüFVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zeitraum

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-19