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Antragsteller Bergbau Referenz (mehrere natürliche Personen)

G17003223 Version 1.4 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 6 S. 2 BBergG; § 22 BBergG; § 58 (1) BBergG; § 59 BBergG; Referenzdatenschema

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antragsteller

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Aufgrund von § 22 BBergG kann es mehrere natürliche Personen als Antragsteller bei Erlaubnis, Bewilligung und Bergwerkseigentum geben.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden