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Ggf. Angaben der bevollmächtigten Person

G17003649 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • LFischG-DVO SH § 5 Abs. 4

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Personen- und Kontaktangaben einer bevollmächtigten Person, wenn die Antragstellende Person nicht die Selbe ist, für die der Antrag gilt.

Hilfetext

Sie können an dieser Stelle zusätzliche Personen- und Kontaktangaben zu einer bevollmächtigten Person angeben

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2022-11-23