Formular 2.2 - Grundkarte (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004382• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
In der Grundkarte ist - falls entsprechende Flächennutzungs- oder Bebauungspläne oder Satzungen nach §§ 34, 35 Baugesetzbuch (BauGB) nicht vorliegen - kenntlich zu machen, ob die Flächen, auf denen die Anlage/der Betriebsbereich errichtet werden soll, bebaut oder für eine Bebauung vorgesehen sind, ggf. welche bauliche Nutzung dieser Flächen zulässig ist. Die Grundstücksgrenzen sind gelb zu markieren.
Soweit es dem Antragsteller möglich ist, soll die Karte erkennen lassen, für welche Bebauung die im voraussichtlichen Einwirkungsbereich der Anlage/des Betriebsbereichs liegenden Flächen vorgesehen sind und welche Anlagen mit gleichartigen Emissionen oder welche weiteren Betriebsbereiche vorhanden sind. Soweit sinnvolle Eintragungen in die Amtliche Karte nicht vorgenommen werden können, sind Beikarten im geeigneten Maßstab zu benutzen.
Die Grundkarte ist ebenfalls über das LVermGeo-SH zu beziehen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24