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Formular 3.1 - Beschreibung der zum Betrieb erforderlichen technischen Einrichtung (Anlagengenehmigung und -zulassung)

G17004398 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Beschreibung der zum Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen und Nebeneinrichtungen sowie der vorgesehenen Verfahren

Hilfetext

In der Beschreibung der Anlage/des Betriebsbereichs müssen Angaben über die zum Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen einschließlich der Nebeneinrichtungen, die aus betriebstechnischen Gründen in einem räumlichen Zusammenhang errichtet und betrieben werden, enthalten sein. Die Beschreibung muss Informationen enthalten über: Örtliche Lage vermasste Grundrisse, Abstände der Anlagenteile untereinander, Abgrenzungen zu anderen Anlagen/Betriebsbereichen, Abstände zu anderen Anlagen und Gebäuden, Abstände zu Verkehrswegen, Abständen des Betriebsbereiches zu benachbarten Schutzobjekten die nach Bauleitplan oder Satzungen nach §§ 34, 35 BauGB zulässige und die tatsächliche Nutzung der Flächen im Gefahrenbereich der Anlage, sonstige besondere Standortmerkmale, soweit sich der Betreiber die erforderlichen Informationen mit zumutbarem Aufwand verschaffen kann. Die Angaben sollen, soweit möglich, aus zeichnerischen Darstellungen bestehen. Auf Karten oder Zeichnungen der Abschnitte 2 oder 12 kann verwiesen werden, wenn die Angaben dort zu entnehmen sind. Konstruktive Merkmale und Angaben zur Auslegung der Anlagenteile/des Betriebsbereichs Werkstoffe, soweit diese (zum Beispiel aus Korrosions- oder Festigkeitsgründen) sicherheitstechnisch von Bedeutung sind, Auslegungsdaten (zum Beispiel Betriebsdruck, Betriebstemperaturen, Rauminhalte), Konstruktion von Gerüsten und drucktragenden Teilen, Fundamentierung, Bauhöhen, Größe von Aufstellungs- und Auffangräumen. Schutzzonen Schutzzonen oder sonstige besondere Zoneneinteilungen, zum Beispiel explosionsgefährdete Bereiche und Schutz- oder Sicherheitsabstände, müssen angegeben sein, soweit diese in der Anlage oder in ihrer Umgebung vorhanden oder vorgesehen oder auf Grund sicherheitstechnischer Normen notwendig sind. Zugänglichkeit der Anlage/des Betriebsbereichs Fluchtwege innerhalb der Anlage/des Betriebsbereichs, Verkehrsanbindung sowie Verkehrswege im Nahbereich, die für Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen von Bedeutung sein können. Verfahrensbeschreibung Aus der Verfahrensbeschreibung (einschließlich der dazugehörenden Unterlagen) müssen unter Anknüpfung an die erfolgte Bezeichnung der Anlage und die im Zusammenhang damit vorgenommene Benennung der Anlagenteile im Einzelnen hervorgehen: alle die Kapazität und Leistung der Anlage und ggf. der Anlagenteile/des Betriebsbereichs kennzeichnenden Größen, die Art der in der Anlage bzw. den Anlagenteilen/in dem Betriebsbereich verwendeten Apparate, Art und Menge der Einsatzstoffe oder -stoffgruppen, deren Zwischen-, Neben- und Endprodukte oder -produktgruppen sowie der Abfälle, die vorgesehenen Betriebszeiten (einschichtig oder mehrschichtig), die als Ergänzung geforderten schematischen Darstellungen über die Grundzüge des Verfahrens, die Durchführung des Verfahrens - d. h. die zur Erreichung des angestrebten Produktionszieles notwendigen Arbeitsschritte (Grundoperationen und Grundreaktionen). In den Fließbildern sind die einzelnen Maschinen, Apparate oder Verfahrensschritte mit den gleichen Indizes zu kennzeichnen wie die entsprechenden Maschinen und Apparate in den Maschinenaufstellungsplänen sowie in der Betriebs- und Verfahrensbeschreibung. Technischer Zweck der Anlage/des Betriebsbereichs In der Verfahrensbeschreibung muss der technische Zweck der Anlage/des Betriebsbereichs dargestellt sein. Verfahrensgrundzüge In der Verfahrensbeschreibung müssen die zur Erreichung des technischen Zwecks notwendigen Verfahrensschritte dargestellt sein, insbesondere Grundoperationen, physikalische oder chemische Umwandlungen, betriebliche Zwischenlagerung, Ableitung, Zurückhaltung, Wiederverwertung oder Beseitigung von Abfällen/Abwasser (detaillierte Angaben in den Abschnitten 9 und 10), Ableitung oder Behandlung von Abgasen (detaillierte Angaben in den Abschnitten 4 und 5), sonstige Verfahrensschritte, insbesondere Be- und Verarbeitungsvorgänge. Verfahrensbedingungen In der Verfahrensbeschreibung müssen die verfahrenstechnisch und sicherheitstechnisch bedeutsamen Daten, zum Beispiel die Druck- und Temperaturbereiche der einzelnen Verfahrensschritte, angegeben sein. Ferner müssen besondere Schutzbedingungen genannt sein, soweit diese bei Lagerung, Transport oder Umgang wegen besonderer Stoffeigenschaften einzuhalten sind, zum Beispiel Schutz vor Erschütterungen oder Einhaltung besonderer Luftzustände, wie Luftfeuchtigkeit. Verfahrensdarstellung Der Verfahrensbeschreibung müssen Fließbilder beigefügt sein, in denen die in der DIN EN ISO 10628 genannten Informationen enthalten sind. Für die Beschreibung einzelner, sicherheitstechnisch besonders bedeutsamer Anlagenteile kann ein Rohrleitungs- und Instrumentenfließbild mit nach Lage des Einzelfalls ausgewählten Informationen nach der genannten Norm erforderlich sein. In den Fließbildern oder beigefügten Tabellen müssen insbesondere Angaben enthalten sein über die für das Verfahren erforderlichen Apparate und Maschinen und die Hauptfließlinien, Energie oder Energieträger, charakteristischen Betriebsbedingungen, wie Druck- und Temperaturbereiche, Größe der Behälter und Rohrleitungen, kennzeichnenden Zustandsgrößen der Stoffe, grundsätzliche Aufgabenstellung für Messen, Steuern, Regeln. Einsatz-, Ausgangs- und Hilfsstoffe sowie Zwischen-, Neben- und Endprodukte müssen aufgeführt sein. Für die einzelnen Verfahrensschritte müssen Einsatz-, Reaktions- oder Durchsatzmengen angegeben sein. Stoffbeschreibung Bezeichnung der Stoffe Es muss eine Beschreibung der relevanten Stoffe enthalten sein. Die Stoffbezeichnung muss der Gefahrstoffverordnung entsprechen und soweit vorhanden, muss ihre handelsübliche Bezeichnung angegeben sein. Stoff- und Reaktionskenndaten In der Stoffbeschreibung müssen die Stoff- und Reaktionskenndaten angegeben sein bzw. die Stoffdatenblätter beigefügt werden. Dies sind zum Beispiel: a) allgemeine Stoffdaten, wie Schmelztemperatur Dampfdruck Dichte Aggregatzustand bei Siedetemperatur Dampfdichte Löslichkeit in Wasser Normaltemperatur und spezifische Wärme Korngröße Verdampfungswärme Normaldruck b) sicherheitstechnische Stoff- und Reaktionskenndaten, wie Explosionsgrenzen Brennbarkeit von Feststoffen Flammpunkt Selbstentzündungstemperatur Zündtemperatur Daten zur thermischen Stabilität c) Wirkungsdaten, soweit diese dem Betreiber oder in Fachkreisen bekannt sind, wie Toxizität (akute, subakute, chronische) Reizwirkung Persistenz Langzeitwirkungen synergistische Wirkungen Warnsymptome (Geruchsschwelle) d) Arbeitsplatzgrenzwert, biologischer Grenzwert.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2022-11-15