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Formular 3.5.1 - Sicherheitsdatenblätter der gehandhabten Stoffe (Anlagengenehmigung und -zulassung)

G17004410 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sicherheitsdatenblätter der gehandhabten Stoffe

Hilfetext

Soweit Sicherheitsdatenblätter der gehandhabten Stoffen existieren, sind diese hier dem Antrag beizufügen. Bei Änderungsanzeigen und -genehmigungen kann das Beifügen von Sicherheitsdatenblättern - insbesondere bei umfangreicheren Datenblattsammlungen - auf sinnvolle Ergänzungen und Aktualisierungen beschränkt werden. In Absprache mit der zuständigen Behörden können die Sicherheitsdatenblätter auch auf Datenträgern dem Antrag beigefügt werden. Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen des Artikels 31 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) entsprechen.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2022-11-15