Formular 3.5.1 - Sicherheitsdatenblätter der gehandhabten Stoffe (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004410• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Soweit Sicherheitsdatenblätter der gehandhabten Stoffen existieren, sind diese hier dem Antrag beizufügen. Bei Änderungsanzeigen und -genehmigungen kann das Beifügen von Sicherheitsdatenblättern - insbesondere bei umfangreicheren Datenblattsammlungen - auf sinnvolle Ergänzungen und Aktualisierungen beschränkt werden. In Absprache mit der zuständigen Behörden können die Sicherheitsdatenblätter auch auf Datenträgern dem Antrag beigefügt werden.
Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen des Artikels 31 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) entsprechen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-15